Freut Euch 1: Die WGH plant die Grundsteuern ab 2020 perspektivisch auf das bisherige Niveau (Grundsteuer B: 415%) abzusenken.

WGH strebt perspektivisch ab 2022 wieder bisherige Hebesätze von 2019 an. Die WGH enthält sich in Kontinuität zu ihren frühen Beschlüssen zur heutigen Anpassung des Doppelhaushaltes 20/21. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass eine Beibehaltung der Grundsteuerhebesätze gem. unserem Änderungsantrag vom 02.04.2020 wünschenswert, sinnvoller und finanziell darstellbar gewesen wäre. Ebenfalls sahen wir damals bereits rechtliche Bedenken zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes in einer Notsitzung des HUF – ganz abgesehen von der Notwendigkeit für einen Doppelhaushalt.

Habichtswald steht trotz Coronakrise nach wie vor finanziell solide da und profitiert, trotz leichter Einbußen, von einem weiterhin starken Einkommenssteueraufkommen. So verfügen wir auch mit gut 1,2  Mio.   Euro   zu   Beginn   des   Berichtsjahres   2021   über   das   Sechsfache   der   geforderten Liquiditätsreserven. Wir sind der Meinung, dass perspektivisch bei Aufstellung des neuen Haushalts 2022 eine Herabsenkung der Grundsteuerhebesätze auf das Niveau von 2019 (415% Grundsteuer B) angegangen werden sollte. Diese Maßnahme würde bei der Gemeinde zu verminderten Einnahmen von 150 TEUR führen, wodurch jedoch die Bürgerhaushalte um durchschnittlich 50 Euro jährlich entlastet  würden.   Insbesondere   untere   und   mittlere   Einkommensgruppen   würden   hiervon profitieren, machen doch die Wohnkosten einen größeren Teil am verfügbaren Einkommen aus als bei Besserverdienern. Insofern ist es solidarisch, wenn die Gemeinde in schweren Zeiten den Gürtel auch enger schnallt und überaus zurückhaltend langfristige Verpflichtungen eingeht. 

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die zum jetzigen Zeitpunkt neu geschaffene Bauamtsstelle auf 2 Jahre auch dementsprechend eingehalten werden sollte, um auf das Resultat der Organisationsuntersuchung bedarfsgerecht, auch im Fall der zu erwartbaren Abflachung der Arbeitslast im Bauamt durch die Fertigstellung der neuen Baugebiete, reagieren zu können.

Blog.

03.01.2021

Stellungnahme der WGH zu den angekündigten Aufstellungsbeschlüssen der Gemeindeverwaltung für die nächste Gemeindevertretersitzung

Im Rahmen der anstehenden Kommunalwahl im März 2021 möchten wir ihnen unsere Positionierung hinsichtlich einiger ausgewählter
Themenbereiche vorstellen.

Unsere Position in Kürze:

Wir treten dafür ein, dass es ausreichend Wohnraum für alle Habichtswalder (und die die es werden wollen…) gibt und weiterhin geben wird – dies gilt auch für den Bau von neuen Häusern.

Ein befürchteter Einwohnerschwund ist für uns kein Rechtfertigungsgrund für die Einbahnstraßenpolitik der letzten Jahre, mit der immer neuen Ausweisung von weiteren Baugebieten. Diese Politik ist nicht Teil der Lösung sondern Teil des Problems (wir müssen unsere ausgebauten Kindergärten auslasten, Zersiedlung, Konkurrenz zu Dorfkernentwicklung, Flächenverbrauch …)

Wir sind zunächst für eine ordentliche Überprüfung der Machbarkeit aller innerörtlichen Flächen (3+4) in Dörnberg, bevor die scheinbar einfachste Lösung der Fläche 7 angegangen wird – keinesfalls die rot markierten Flächen.

Wir sind für eine mit den Nachbargemeinden abgestimmte Wohnraumpolitik, bei der die Kommunen nicht mit der Ausweisung von immer neuen Baugebieten in Konkurrenz zueinander treten.

2021-01-03 Bild1.jpgDörnberg mit nördlicher Blickrichtung. Die roten Flächen kommen für eine Bebauung aus Sicht der WGH nicht in Betracht

Grundsätzliches zur Wohnraumentwicklung

Die WGH war und ist sich immer den Spannungsfeldern, resultierend aus der Nachfrage nach Bauland, Natur- und Umweltschutz sowie infrastrukturellen Belangen unserer Gemeinde bewusst. Gerade deshalb sollte das Thema Wohnraumentwicklung mit Bedacht und Umsicht angegangen werden, denn es geht um Maßnahmen die über viele Jahrzehnte wirken und unseren Lebensraum nachhaltig verändern.

Die WGH sucht hier nach einem Weg des Miteinanders zwischen den verschiedenen Interessen, die häufig nach eingehender Analyse nur scheinbar in Konkurrenz zueinander stehen:

-       Schaffung von ausreichend Raum für Bauprojekte im Bestand und auf geeigneten Flächen im Innen- und Außenbereich für seine Bewohner und Zuzugswillige

-       Investitionslenkung in die Dorfkerne zur Attraktivitätssteigerung

-       Natur- und Umweltschutz

Diesbezüglich halten wir folgende Maßnahmen in ausgewogener Balance und Priorisierung für geeignet:

1.    Sanieren im Bestand (insbesondere von Denkmälern)

2.    Abriss und Neubau im Bestand

3.    Bebauung von innerörtlichen Baulücken (verträgliche Nachverdichtung)

4.    Ausweisung von Neubaugebieten

 

Diese grundsätzliche Reihenfolge ergibt sich zuallererst aus Gründen der Vitalisierung der Bestandsbebauung, denn attraktive Dorfkerne mit Leben ziehen Geschäfte und weiteres Leben und Austausch zwischen den Bewohnern an. Zudem spart dies Flächen, die weiterhin für die Landwirtschaft, die Natur, unsere Naherholung und Attraktivität der Landschaft erhalten werden können.

Positionierung zu den Vorhaben der SPD bzw. der Gemeindeverwaltung

Der Gemeindevorstand beantragte mit Vorlage vom 20.11.2019 die Gemeindevertretersitzung (GVS) zum Zwecke der weiteren Wohnraumentwicklung die weitere Ausplanung von Aufstellungsbeschlüssen nach erfolgtem Nachweis der Machbarkeit für insgesamt neun Flächen. Mit Änderungsantrag der SPD vom 06.12.2019 wurden die Flächen 3,4,7,8 und 9 gegen die Stimmen der WGH für eine zukünftige Wohnraumentwicklung grundsätzlich festgelegt. Hierbei wurden bereits im Vorfeld folgende Verwendungsschwerpunkte für die Prüfung vorgesehen:

8 und 9 ein ökologisch energetisch Wohnen

3,4 und 7 ein intergeneratives Wohnen

3 und 4 bezahlbaren Wohnen

 

Die WGH brachte Ihrerseits einen eigenen Antrag ein, mit dem der Gemeindevorstand zur Untersuchung eines ganzheitlichen Konzepts in der Größenordnung von etwa 50 Wohneinheiten in Dörnberg beauftragt werden sollte. Das Konzept sollte neben der Neuausweisung von unbebauten Innen- und Außenflächen zu je gleichen Anteilen auch klassische Ansätze zur Innenraumentwicklung wie Dachausbau, Aufwertung von Bestandsbebauung, Bezuschussung, etc. beinhalten. Dieser Antrag wurde leider abgelehnt.

 

Die Fläche 6 wurde in einer späteren GVS, trotz der vorigen Ausklammerung zur weiteren Ausplanung gesondert einstimmig positiv beschlossen.

2021-01-03 Bild2.jpg3D Ansicht des OT Dörnberg in südliche Blickrichtung. gestrichelter Kreis: angedeutete, theoretische  Arrondierung

In der ersten Habichtswalder online Bürgerfragestunde am 02.12.2020 mit einer hohen Bürgerbeteiligung (ca. 50 Teilnehmer) ging es um die Pläne der Gemeindeverwaltung  unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Planungsergebnisse:

2021-01-03 Bild3.jpgöffentlicher Kenntnisstand nach Informationsveranstaltung am 02.12.2020

Die Fläche 7b wurde von der Gemeindeverwaltung in dem letztlich zurückgezogenen Antrag zum Aufstellungsbeschluss mit aufgeführt, ohne dass dies mit dem bestätigten Auftrag aus der GVS 2019 abgedeckt war.

Wir gehen auf Basis des Grundtenors der Aussagen sowie des zurückgezogenen Antrags davon aus, dass zumindest die Flächen 7, 7b und 9 Bestandteil des nächsten Aufstellungsbeschluss sein werden. Dies entspräche 63 Grundstücken, Platz für etwa 200 - 250 Personen. Würden die Flächen 3,4  und 8 ebenfalls projektiert, ergibt dies in Gänze zusätzlichen Raum für weitere 160 Personen, also insgesamt 410.

Konkret stehen wir der beabsichtigen Vorgehensweise kritisch gegenüber, insbesondere falls

-        die Außenflächen 7,8 und 9 noch vor abschließender Machbarkeitsprüfung der klaren Innenbereichsflächen 3 und 4 per Aufstellungsbeschluss weiter verfolgt werden sollen. Auch vor dem Hintergrund der im Bürgermeisterwahlkampf von allen beteiligten Kandidaten versicherten Position: Innen- vor Außenentwicklung.

-        die Fläche 7b Bestandteil der Aufstellungsbeschlüsse werden sollte, da es sich hierbei um eine sehr weitreichende, eigenmächtige Erweiterung des Planungsauftrag handelt, der auch durch den Vorbehalt der Größenausweitung in der Begründung zum Beschlussvortrag 2019 nicht legitimiert ist

-        die Flächen 8 und 9 trotz naturschutzfachlicher Bedenken mit der Begründung der Ortsabrundung Teil der Flächenentwicklung werden sollte. Bei Fläche 8 ist zudem eine  Ortsabrundung (Arrondierung) ganz klar nicht gegeben.

Markus Bratke - 17:26 @ 2021, Kommunalwahl 21, Kommentar | Kommentar hinzufügen

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