Gewerbegebiet 2.0: WGH enthält sich nach Vorstellung der Dringlichkeit im nichtöffentlichen Teil den vorgestellten Pläne - und behält sich so später einem Vorbehalt vor.

wird so derzeit nicht umgesetzt - das reine Gewerbegebiet weicht einem Wohnbaugebiet

Die Vorgeschichte zu diesem Thema kann hier nachgelesen werden. Ansonsten bleibt festzuhalten:  An diesem Abend klärten sich zum ersten Mal und dank einer eingeschobenen Nachtschicht einige, bis dahin nebulöse Informationen zum geplanten Gewerbegebiet. Der Tagesordnungspunkt wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit ans Ende verschoben und der arme Planer musste bis 23:00 Uhr auf „seinen Einsatz“ warten.

Die WGH kritisierte im Vorfeld, dass keine Notwendigkeit erkennbar war, warum von der ursprünglichen Planung 2018 abgekehrt wurde. Die vorgelegte Planungsänderung sieht vor, dass unsere einzige projektierte Gewerbefläche, zukünftig zu einer reinen Wohnbebauung und Mischgebietsnutzung umgewidmet werden soll.

Die transparente Darstellung der „Problematik“ erfolgte erst an diesem Abend der Gemeindevertretersitzung. Zukünftig erwarten wir uns die notwendige Transparenz bereits im Vorfeld – denn es kann nicht von den Gemeindevertretern erwartet werden, dass sie blindes „Vertrauen in die Arbeit des Vorstandes und der Verwaltung haben sollen“. Die Gemeindevertretung ist per Gesetz das Kontrollorgan, und ihr ureigenstes Anliegen ist es, Schaden von der Gemeinde abzuhalten. Dafür ist ein transparenter und offener Austausch zu den Gedankengängen der Verwaltung wichtig.

Markus Bratke sieht trotz gegebenen bauplanerischen Erläuterungen und Darlegung von nichtöffentlichen Erfordernissen noch nicht die notwendige Transparenz zur wirtschaftlichen Bewertung gegeben.

Wir haben verstanden, dass es der Verwaltung dringlich erscheint jetzt den Planungsanstoß zu geben, damit über die Sommerferien die Entwürfe ausgearbeitet werden können. 

Nach wie vor kann jedoch weder mit den gegebenen Informationen zur Bauleitplanung die wirtschaftliche Tragweite dieser Richtungsentscheidung überhaupt eingeschätzt werden noch ist die Sinnhaftigkeit einer Wohnbebauung dargelegt. Da uns jedoch seitens der Verwaltungsleitung kurzfristig volle wirtschaftliche Transparenz angekündigt sowie nach wie vor die grundsätzliche Abänderung des Wohnvorhabens zugesichert wurde, enthielten wir uns der Beschlussvorlage der Verwaltung. 

Außerdem müssen wir noch die Auswirkungen dieses Vorhabens der Wohnbebauung auf den von uns favorisierten Prozess der Innenentwicklung mit Landesmitteln prüfen.

Die anderen Fraktionen stimmten den Beschlüssen geschlossen zu.


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