Gewerbegebiet 2.0

Aktueller Verwaltungsentwurf: Grundsätzliche Veränderung der geplanten Erweiterung zur Hälfte als reines Wohngebiet

In den vorbereitenden Ausschüssen zur kommenden Gemeindevertretersitzung wurden die tiefgreifenden Veränderungsvorschläge des Gemeindevorstands zur Entwicklung des Ende 2018 beschlossenen und noch im April letzten Jahres per Aufstellungsbeschluss veröffentlichten Gewerbegebiets 2.0  kontrovers diskutiert.
Die Verwaltungsspitze um Dr. Fasshauer (SPD) beantragt nach unserem Verständnis von den bisher getroffenen Beschlüssen abzukehren. Im Kern geht es neben einer geringfügigen Ausweitung des Geltungsbereiches um eine Umwidmung vom vorgesehen reinen Gewerbegebiet im nordwestlichen Teil hin zu einem reinem Wohngebiet für günstiges Wohnen. 
Herr Dr. Fasshauer hierzu: „Hintergrund ist, dass durch die neuen Planungen ein mögliches Defizit von bis zu 1 Mio. Euro bei der Entwicklung und Erschließung vermieden werden soll.“
Die Verwaltung bezieht sich hierbei auf Auswertungen aus einer Konzeptrechnung der Hessischen Landgesellschaft mbH.

bisherige parteiübergreifend beschlossene Planung

Als WGH stehen wir diesem Vorhaben nicht nur aufgrund der bisherigen Datenlage äußerst kritisch gegenüber. Uns verwundert es zudem, dass vor nicht allzu langer Zeit gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung nun in vollständig anderer Form abgeändert, bzw. fortgeführt werden sollen. Habichtswald wird durch diese Planungen faktisch den geplanten Ausbau seines echten Gewerbegebietes aufgeben. Die von der Verwaltungsspitze in Aussicht gestellte Lösung, in der südöstlichen Hälfte Gewerbebetriebe unter Einschränkungen (Mischgebiet) anzusiedeln, ist für uns keine echte Alternative.  Zumal auch schon große Teile hiervon glücklicherweise bereits reserviert sind. De facto sehen wir die Aufgabe der gewerblichen Entwicklung mit der Schaffung weiterer ortsnaher Beschäftigung in unserer „Pendlergemeinde“. Auch ein in Rede gebrachtes interkommunales Gewerbegebiet ist für uns keine gleichwertiger Ersatz für den bisher beschlossenen guten Entwicklungspfad mit der Ansiedlung von kleinen und mittelgroßen Betrieben im dafür passenden Gebiet am Ortsrand von Ehlen.

 

Update: 04.06.2021: 

Uns liegt aktuell auch nach weiterer Anforderung an die Verwaltungsspitze weder eine Kostenvergleichsrechnung über die beiden Optionen noch die bereits zugesagte Aufklärung über die weiteren Bauleitplanungsprozess vor. 

Über diesen konnte Bürgermeister Dr. Fasshauer im Hauptausschuss keine sicheren Informationen geben. Die SPD mutmaßte zu diesem Zeitpunkt, dass wieder in den Verfahrensstand von Dezember 2018 zurückgesprungen wird. Wir müssen aufgrund unserer Auslegung der vorliegenden Beschlussvorlage davon ausgehen, dass der bisherige Bauleitplanungsprozess  in dieser veränderten Form nun fortgeführt wird. Hiergegen haben wir große Bedenken:

1. Der Bauleitplanungsprozess würde auf Basis von Stellungnahmen fortgeführt, die auf ein Gewerbe- und Mischgebiet abzielten - nicht auf ein Misch- und Wohngebiet.

2. Sollten zwischenzeitlich neue Erkenntnisse zur Wirtschaftlichkeit gewonnen werden, könnte bspw. das jetzt geplante Wohngebiet nicht mehr wie zurückgenommen werden.

Wir befürchten das am 10.06. von der Gemeindevertretung Fakten aufgrund einer äußert dünnen Datenlage - im Endeffekt einer einzigen unprüfbaren Aussage - getroffen werden.

 


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