Freut Euch 1: Die WGH plant die Grundsteuern ab 2020 perspektivisch auf das bisherige Niveau (Grundsteuer B: 415%) abzusenken.

WGH strebt perspektivisch ab 2022 wieder bisherige Hebesätze von 2019 an. Die WGH enthält sich in Kontinuität zu ihren frühen Beschlüssen zur heutigen Anpassung des Doppelhaushaltes 20/21. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass eine Beibehaltung der Grundsteuerhebesätze gem. unserem Änderungsantrag vom 02.04.2020 wünschenswert, sinnvoller und finanziell darstellbar gewesen wäre. Ebenfalls sahen wir damals bereits rechtliche Bedenken zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes in einer Notsitzung des HUF – ganz abgesehen von der Notwendigkeit für einen Doppelhaushalt.

Habichtswald steht trotz Coronakrise nach wie vor finanziell solide da und profitiert, trotz leichter Einbußen, von einem weiterhin starken Einkommenssteueraufkommen. So verfügen wir auch mit gut 1,2  Mio.   Euro   zu   Beginn   des   Berichtsjahres   2021   über   das   Sechsfache   der   geforderten Liquiditätsreserven. Wir sind der Meinung, dass perspektivisch bei Aufstellung des neuen Haushalts 2022 eine Herabsenkung der Grundsteuerhebesätze auf das Niveau von 2019 (415% Grundsteuer B) angegangen werden sollte. Diese Maßnahme würde bei der Gemeinde zu verminderten Einnahmen von 150 TEUR führen, wodurch jedoch die Bürgerhaushalte um durchschnittlich 50 Euro jährlich entlastet  würden.   Insbesondere   untere   und   mittlere   Einkommensgruppen   würden   hiervon profitieren, machen doch die Wohnkosten einen größeren Teil am verfügbaren Einkommen aus als bei Besserverdienern. Insofern ist es solidarisch, wenn die Gemeinde in schweren Zeiten den Gürtel auch enger schnallt und überaus zurückhaltend langfristige Verpflichtungen eingeht. 

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die zum jetzigen Zeitpunkt neu geschaffene Bauamtsstelle auf 2 Jahre auch dementsprechend eingehalten werden sollte, um auf das Resultat der Organisationsuntersuchung bedarfsgerecht, auch im Fall der zu erwartbaren Abflachung der Arbeitslast im Bauamt durch die Fertigstellung der neuen Baugebiete, reagieren zu können.

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