17.02.2021: Zurückstellung SPD-Antrag für Aufstellungsbeschlüsse Neubaugebiete Dörnberg
Rückstellungs-Antrag der Tagesordnungspunkte 6-8 der WGH – Fraktion für die heutige Gemeindevertretersitzung
Beschlussvorschlag
Die Tagesordnungspunkte 6-8 der Sitzung der 32. Gemeindevertretung werden abgesetzt.
Begründung
Die seit heute bekannte Stellungnahme der Unteren Naturschutz Behörde und des Regierungspräsidiums Kassel liefern wesentliche, nicht im Scopingbericht enthaltene Argumente im Hinblick auf eine Entscheidung bezüglich Top 6 Bebauungsplan Höllchenstr. und auch bzgl. einer Priorisierung der im Scoping-Termin betrachteten Flächen. Somit hat der UBP-Ausschuss am Donnerstag, 10. Februar auf einer fehlerhaften Grundlage beraten und beschlossen. Daher beantragen wir, dass Top 6 bis 8, also die Punkte, für deren Meinungsbildung ein korrekter Scopingbericht Grundlage sein sollte, von der Tagesordnung genommen werden.
Wie bereits beim Scoping-Termin geäußert, stehen die Untere Naturschutzbehörde sowie das Regierungspräsidium einer Bebauung im Bereich der Höllchenstraße kritisch gegenüber. Die Bedenken gegenüber der Florenverfälschung und der illegalen Erweiterung der Hausgärten liegen weiterhin vor. Sowie die aus der Erfahrung geborene Sorge bezüglich einer zwei- bzw. dreireihigen Bebauung. Weiterhin halten wir an unserer Priorisierung bezüglich der potenziellen Flächen und der Innenbereichsverdichtung fest.
- Hier wird klar gesagt, dass UNB und RP die Pläne kritisch sehen.
- "Wie bereits beim Scoping-Termin geäußert“ zeigt klar, dass der Scopingbericht fehlerhaft ist, der von keinen Bedenken spricht.
- „Weiterhin halten wir an unserer Priorisierung bezüglich der potenziellen Flächen und der Innenbereichsverdichtung fest“. Ein klarer Hinweis darauf, dass es bei der Reihenfolge der Flächen eine Priorisierung gibt und die Reihenfolge eben nicht gemäß der Größe der Zahlen gewählt ist. Auch dies ist so im Scopingbericht nicht zu erkennen und müsste korrigiert werden.