17.02.2021: Vertagung SPD Beschlussvorlag zu Baureka und Auftrag zur ganzheitlichen Analyse

mit diesem Schreiben stellt die Wählergemeinschaft Habichtswald folgenden Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 6 der Gemeindevertretersitzung am 17.02.2021:

Beschlussvorschlag

Die aus dem Gemeindevorstand vorgebrachten TOP 3 (Änderung des Flächennutzungsplans) und TOP 4 (Aufstellungsbeschluss und Ausarbeitung eines städtebaulichen Vertrags) zur 32. Sitzung der GVS Habichtswald in der aktuellen Wahlperiode bezüglich des BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH (Baureka)-Vorhabens sind einstweilen zurückzustellen.
Der Gemeindevorstand wird gleichzeitig zur Erstellung eines transparenten, ganzheitlichen Analyseberichts beauftragt. Es gilt, die Auswirkungen der von der Baureka beantragten Fortführung des Betriebs auf die Natur, die Flächeneffizienz, die Anzahl der Arbeitsplätze, der Prognose der Gewerbesteuern, der Darlegung des öffentlichen Interesses, der Verkehrssituation, der zu erwartende Auswirkung der Schadstoffklassen, die zu erwartenden Lärmemissionen und auf den Wasserhaushalt (welcher u.a. für die Reifen-Säuberungsanlage benötigt wird), eingehend zu beleuchten.
Diese Analyse ist den Fraktionen der GVS zur weiteren Beratung vorzulegen.


Begründung

Die Nutzungsgenehmigung, für die derzeit von der Baureka betriebene Anlage zur Behandlung und Lagerung von mineralischen Baustoffen, ist mit der Fertigstellung der Verfüllung des ehemaligen Silbersee-Steinbruchs verknüpft und währt darüber hinaus noch weitere drei Jahre, nach derzeitigem Kenntnisstand also bis 2028.
Die Baureka GmbH legt mit ihrem vorgetragenen Anliegen ihr strategisches Interesse an diesem Standort vor, was grundsätzlich positiv zu bewerten ist. Das Vorhaben sollte jedoch ganzheitlich in Abwägung aller Vor- und Nachteile betrachtet werden, zumal damit langfristig von den ursprünglichen Entwicklungsplänen für diese Flächen abgewichen wird.
Dieser erste Planungsschritt sollte mit ausreichender Qualität ausgeführt werden, insbesondere bevor der Flächennutzungsplan für diesen Bereich geändert wird, wie aktuell vorgesehen. Die derzeitige Informationslage hinsichtlich wichtiger Beurteilungskriterien wie

  • der Anzahl und Entwicklung von Arbeitsplätzen,
  • Flächeneffizienz (werden zukünftige Erweiterungsflächen benötigt, bzw. kann das kategorisch ausgeschlossen werden),
  • der zu erwartenden Auswirkung bzgl. der Schadstoffklassen auf den Naturhaushalt,
  • der Prognose der Gewerbesteuern,
  • der Darlegung des öffentlichen Interesses,
  • der Verkehrssituation,
  • der zu erwartenden Lärmemmissionen und auf den Wasserhaushalt (welcher u.a. für die Reifen-Säuberungsanlage benötigt wird).


Wir halten es auch im Sinne der Planungssicherheit gegenüber der Baureka, vor dem Hintergrund einer sicheren Restlaufzeit von sieben Jahren vertretbar, die Entscheidung hinsichtlich einer weiteren Verfolgung, um 3 bis 6 Monate aufzuschieben.




 
 
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