11.03.2021 - Scoping Protokolle sollten von allen Beteiligten mit Unterschriften versehen werden.
Antrag der WGH – Fraktion für die Gemeindevertretersitzung
Beschlussvorschlag
Der Gemeindevorstand wird beauftragt die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Scoping-Berichte der Gemeinde Habichtswalds von allen Teilnehmern auf inhaltliche Richtigkeit ihrer Beiträge gegengezeichnet werden und diese Bestätigung Teil des Protokolls wird.
Begründung
Bauliche Entwicklung ist ein wichtiger Bestandteil einer Ortsentwicklung und damit für die breite Öffentlichkeit relevant. Ein Scoping-Termin stellt entscheidende Weichen für oder gegen eine bauliche Entwicklung. Daher ist es wichtig, dass die Beiträge der Teilnehmer vollumfänglich und korrekt im Scoping- Bericht dargestellt sind.
- die das Scoping durchführende Stelle, mündliche Aussagen inhaltlich korrekt schriftlich zusammenfassen muss,
- dies in kürzester Zeit für eine Vielzahl von Stellung beziehenden Teilnehmern geschehen muss und
- dies für möglicherweise eine Vielzahl an Flächen gilt.
Hier gibt es also selbst bei bester Arbeit eine Reihe von Quellen für Fehler und Missverständnisse. Diese können durch ein Gegenzeichnen ausgemerzt werden.